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SGB II Bürgergeld. Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II Bürgergeld. Grundsicherung für Arbeitsuchende , Zum Werk Der Praxiskommentar zum SGB II enthält alle Änderungen zum neuen Bürgergeld und zeigt leicht verständlich welches Einkommen und Vermögen anzurechnen ist, wo und wie die Leistungen geltend gemacht werden müssen, wie die Bescheide zu überprüfen sind und wie die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können. Der kurze Kommentar wendet sich dabei sowohl an juristische Praktikerinnen und Praktiker als auch an Betroffene, die einen gut verständlichen systematischen Zugang zum Recht der Grundsicherung suchen. Vorteile auf einen Blick praxisorientiert leicht verständlich Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand Herbst 2023. Berücksichtigt sind insbesondere Bürgergeld-Gesetz Wohngeld-Plus-Gesetz das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Arbeits- und Sozialgerichte, Agenturen für Arbeit, Sozialämter der Kommunen, freie Vereinigungen der Wohlfahrtspflege und Studierende an Hochschulen. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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SGB II
SGB II , "Topaktuelles Standardwerk der ersten Wahl" Der "Münder" ist das Standardwerk zum Recht der Grundsicherung. Er schafft Klarheit für die praktische Rechtsanwendung, und das zu einem erschwinglichen Preis. Die Reformauflage zum Bürgergeldgesetz Die 8. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB II berücksichtigt alle Neuregelungen der Bürgergeld-Reform, die einen Paradigmenwechsel weg vom Vermittlungsvorrang darstellt und sich zentral im SGB II auswirkt. Schwerpunkte liegen auf Begriff der Hilfebedürftigkeit/Mehrbedarfe Anrechenbarkeit von Einkommen/Vermögen/Schonvermögen/Rückforderungen Leistungsminderung Angemessenheit der Wohnung Kooperationsplan ab 1.7.2023 Übernahme von Weiterbildungskosten In allen Bereichen aktuell Die Reformauflage berücksichtigt eine Flut neuer Gerichtsentscheidungen und die Gesetzgebung der letzten Jahre: Bürgergeldgesetz G zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änd. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze Sozialschutz-Paket III TeilhabestärkungsG KitafinanzhilfenänderungsG MietspiegelreformG G über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts G zur Änd. des InfektionsschutzG und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite G zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änd. des FinanzausgleichsG und weiterer G Elftes G zur Änd. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Wohngeld-Plus-G Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts sowie die neue Erreichbarkeitsverordnung zu § 7b SGB II sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze. Die Autoren Christian Armborst, Präsident i.R. des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie, Hildesheim | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Leipzig | Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, em. Hochschullehrer, Universität Bamberg, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Fachhochschule Potsdam | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin a.D. | Iven Gräf, Richter am Sozialgericht Berlin | Lara Heitmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Berlin | Dr. Albert Hofmann, Sozialwissenschaftler in Frankfurt a.M. | Jörn Hökendorf, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Uwe Klerks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht, Duisburg | Stephan Korte, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr. Johannes Münder, em. Universitätsprofessor, TU Berlin | Anna Münzner, Rechtsanwältin, Berlin | Prof. Dr. Simon Paulenz, Richter am Sozialgericht Berlin, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Markus Schön, Stadtdirektor der Stadt Krefeld, Geschäftsbereich Bildung, Jugend, Arbeit, Sport, Migration und Integration | Dr. John Philipp Thurn, Richter am Sozialgericht Berlin , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 8. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231102, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: NomosKommentar##, Redaktion: Münder, Johannes~Geiger, Udo~Lenze, Anne, Auflage: 23008, Auflage/Ausgabe: 8. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 1764, Keyword: basic provision; Arbeitslosengeld; compensation; Bildung; Bürgergeldgesetz; education; Entschädigung; German Social Code Book II; German Social Law Act; jobseekers' assistance; participation; supply; unemployment benefit; Sozialgesetzbuch; Teilhabe; Vermittlung; Versorgung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft~SGB~Sozialgesetzbuch - SGB~Sozialrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Sozialrecht, Thema: Verstehen, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 207, Breite: 144, Höhe: 61, Gewicht: 1282, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2101183, Vorgänger EAN: 9783848763566 9783848719990 9783848705962 9783832954291 9783832946395, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0160, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Sozialgesetzbuch VII: SGB VII
Sozialgesetzbuch VII: SGB VII , Der LPK-SGB VII wird federführend von den prägenden Akteur:innen des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Klare Antworten Mit seinem besonderen Fokus auf den Fragen der Unfallverhütung und der Leistungsarten, die er klar und verständlich beantwortet, ist der LPK-SGB VII eine verlässliche Argumentations- und Auslegungshilfe für die Mitarbeiter:innen der Unfallversicherungsträger, Fachanwält:innen für Sozialrecht, Sozialrichter:innen, Betriebs- und Personalräte sowie Studierende. Die Neuauflage Neben den jüngst ergangenen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte berücksichtigt die 6. Auflage alle gesetzlichen Neuregelungen, unter anderem: Änderungen des SGB VII infolge des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht und andere Änderungen durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz Änderungen durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU Aktuelle Entwicklungen Reichweite des Versicherungsschutzes im Homeoffice Neuartige Gesundheits-Apps: Digitale Gesundheitsanwendungen als ergänzende Maßnahmen für den rehabilitativen Erfolg Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Fortsetzung der gesundheitsgefährdenden Tätigkeit Ausgewiesene Schwerpunkte Stärkung der Individualprävention Leistungen der Rehabilitation und zur Teilhabe Besonderheiten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Einwirkungen des EU-Rechts Herausgeber Prof. Harald Becker, Rektor der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef Autor:innen Michael Baron, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Harald Becker, Rektor der HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.D., Hamburg | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Bernd Grüner, Direktor des Sozialgerichts a.D., Gießen | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Katrin Kanzenbach, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Karl Friedrich Köhler, Leitender Verwaltungsdirektor a.D., ehem. Dekan des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Kassel | Andreas Köllner, Leiter des Standortes Dortmund, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe | Martin Kunze, Leitender Verwaltungsdirektor, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Rehabilitations- und Leistungsabteilung der Unfallkasse Nord, Kiel und Hamburg | Prof. Dr. Caroline Lüder, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Ralf Möller, HGU, Alzenau | Hans-Jürgen Rapp, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Ann-Kathrin Schäfer, Referatsleiterin, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Eberhard Ziegler, Referatsleiter, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Prof. Dr. Eric Zimmermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Grosse, Michael: SGB II und SGB XII für Studium und Praxis (Bd. 1/3)
SGB II und SGB XII für Studium und Praxis (Bd. 1/3) , Im ersten Band wird das Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II dargestellt. Die 15. Auflage berücksichtigt bereits in wesentlichen Teilen die Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023 sowie weitere gesetzliche Neuerungen. Das Werk orientiert sich an den Erfordernissen der Praxis und ist daher für Mitarbeitende der Leistungsträger, Beratungsstellen und Verbände, Rechtsanwält:innen sowie Richter:innen an den Sozialgerichten geeignet. Studierenden dient es als Grundlage, um Ansprüche sicher einordnen und bewerten zu können. Die Autoren geben Hilfestellung zur Vorbereitung auf Leistungsnachweise im Rahmen der Ausbildung. Praktische Übungen und umfassende Musterlösungen einschließlich zahlreicher Beispiele aus der Praxis unterstützen dabei. Michael Grosse und Dirk Weber sind Dozenten an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) mit dem Schwerpunkt Sozialrecht. Michael Wesemann ist Mitarbeiter des Kreises Lippe und dort in der Fachaufsichtsstelle tätig. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 25.00 € | Versand*: 0 €
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Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft SGB II?
Zur Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) gehören in der Regel Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und wirtschaftlich füreinander einstehen. Dazu zählen in erster Linie Partnerinnen und Partner sowie minderjährige Kinder. Auch volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung sind oder sich in einer Übergangsphase befinden, können zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, werden als sogenannte "sonstige Mitglieder" betrachtet und haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
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Welche Leistungen gibt es nach dem SGB II (Hartz IV) für eine Bedarfsgemeinschaft?
Nach dem SGB II (Hartz IV) können Bedarfsgemeinschaften verschiedene Leistungen erhalten, darunter das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch bekannt als Hartz IV. Dieses umfasst den Bedarf für den Lebensunterhalt, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe, z.B. für Schwangere oder Alleinerziehende. Zusätzlich können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie z.B. Schulbedarf oder Mittagessen in der Schule, beantragt werden.
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Was ist das SGB II?
Das SGB II steht für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch und regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland. Es ist auch bekannt als Hartz IV. Das SGB II soll sicherstellen, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu gehören Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Das SGB II zielt darauf ab, die Existenzgrundlage der Betroffenen zu sichern und sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen.
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Was ist Sozialgeld SGB II?
Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist eine Leistung, die bedürftigen Personen gewährt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Es dient dazu, den Lebensunterhalt sicherzustellen und besteht aus einem Regelsatz sowie eventuellen Mehrbedarfen. Sozialgeld wird in der Regel an Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren gezahlt, die im Haushalt ihrer Eltern leben und selbst keine Leistungen beziehen. Es soll sicherstellen, dass auch sie ein angemessenes Existenzminimum haben. Sozialgeld wird vom Jobcenter ausgezahlt und unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Regelungen.
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SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch , Fundiert und verständlich erläutert der Kommentar in 5. Auflage die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX). Der Kommentar legt wie gewohnt ein Schwergewicht auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. So sind die neuen Regeln der Online-Wahlversammlung aufgenommen und erläutert worden, ebenso auch die Gerichtspraxis zu den Rechten der Schwerbehindertenvertretungen. Die Kommentierung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) wurde aktualisiert; die Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz und die Gerichtspraxis zu dem bisher weniger beachteten Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX sind vollständig eingearbeitet. Im Zentrum der Neuauflage steht Teil 2 des SGB IX mit dem Eingliederungshilferecht. Die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Eingliederungshilfe ist berücksichtigt, ebenso sind die Neuregelungen zum Gewaltschutz nach § 37a SGB IX und zu den digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 47a SGB IX eingearbeitet worden. Die gesetzlichen Änderungen aller drei Teile des SGB IX werden detailliert behandelt - unter Berücksichtigung aller Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis Dezember 2022 berücksichtigt. Die Herausgeber: Werner Feldes, Organisationsberater und Supervisor, Frankfurt am Main. Wolfhard Kohte, Dr. jur., pensionierter Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht, Universität Halle-Wittenberg; Senior Researcher am Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH). Eckart Stevens-Bartol, Rechtsanwalt, langjähriger Vorsitzender Richter (a.D.) am Bayerischen Landessozialgericht, München. Die Autorinnen und Autoren: Dr. jur. Peggy Atanassov, Prof. Dr. jur., M.mel. Claudia Beetz, Prof. Dr. jur., Maître en Droit, Judith Brockmann, Prof. Dr. jur. Dörte Busch, Dr. jur. Maren Conrad-Giese, Dr. jur. Ulrich Faber, Werner Feldes, LL.M. Cindy Gast-Schimank, Bernd Giraud, Dr. jur., LL.M. Christiane Goldbach, Henning Groskreutz, Isaf Gün, Prof. Dr. jur., LL.M. Daniel Hlava, Markus Hofmann, Prof. Dr. jur. Sören Hohner, LL.M. Sebastian Kägebein, Dr. jur. Doreen Kalina, Dr. jur. Hartwig Kasten, Dr. disc. pol. Eberhard Kiesche, Dr. jur. Daniel Kiesow, Thomas Kohlrausch, Prof. Dr. jur. Wolfhard Kohte, Daniela Kopp-Schönherr, LL.M. Bettina Krämer, Prof. Dr. jur. Katja Nebe, Dr. jur., LL.M. Cathleen Rabe-Rosendahl, Marcus Schian, Klaus Schmitz, Peter Schmitz, Stefan Soost, Eckart Stevens-Bartol, Dr. jur. Peter Ulrich, Peter Voigt, Dr. jur. Christian Weber, Dr. jur. Antje Wrackmeyer-Schoene, Dr. jur. Jana Zipprich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., erweiterte und neu bearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20230303, Produktform: Kartoniert, Beilage: GB, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Feldes, Werner~Kohte, Wolfhard~Stevens-Bartol, Eckart, Auflage: 23005, Auflage/Ausgabe: 5., erweiterte und neu bearbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 2091, Keyword: Schwerbehindertenrecht, Fachschema: Behindertenrecht~SGB~Sozialgesetzbuch - SGB~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Behinderung und Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 230, Breite: 162, Höhe: 57, Gewicht: 1548, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 3753778, Vorgänger EAN: 9783766367198 9783766362926 9783766360793, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1270115
Preis: 189.00 € | Versand*: 0 € -
Walhalla Fachredaktion: Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XIV
Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XIV , Die aktuelle Ausgabe zum Regelwerk der sozialen Sicherung SGB I - Allgemeiner Teil SGB II - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bürgergeld-VO, Kommunalträger-ZulassungsVO, MindestanforderungsVO, ErreichbarkeitsVO SGB III - Arbeitsförderung: Erreichbarkeits-Anordnung, VO ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen, Akkreditierungs- und ZulassungsVO SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung: SozialversicherungsentgeltVO SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung: PatientenbeteiligungsVO SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung: BerufskrankheitenVO SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe: KostenbeitragsVO, Unfallversicherungs-AnzeigeVO SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: BudgetVO, FrühförderungsVO, AusgleichsabgabeVO, WerkstättenVO SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz SGB XI - Soziale Pflegeversicherung SGB XII - Sozialhilfe: EingliederungshilfeVO, VO Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Freigrenzen-VO SGB XIV - Soziale Entschädigung, BerufsschadensausgleichsVO, VO zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV, AuslandszuständigkeitsVO SGG - Sozialgerichtsgesetz Ausführliches Stichwortverzeichnis, mit Satzziffern , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Pergart Bodenfundament Köln II/Düsseldorf II 86/Dresden II
Mit dem Bodenfundament wird das Gerätehaus optimal ausgerichtet und so die Verankerung im Fundament hervorragend vorbereitet. Langfristige Setzungen des Gerätehauses können so vermieden werden. Richtet Gerätehaus aus Optimale Vorbereitung zur Verankerung im Fundament Optionaler Zubehörartikel Verantwortlicher EU-Wirtschaftsakteur, juristische Person: E.P.H. Schmidt & Co. GmbH Postanschrift: Höfkerstr. 30 in 44149 Dortmund Telefon: 0231 – 941 655 0 E-Mailadresse: produkthinweise@eph-schmidt.de
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Exped Tarp II Extreme II
Die Extreme Tarps lassen sich sehr vielseitig Einsetzen. Bei kleinem Gewicht ist dieser Wetterschutz trotzdem sehr robust. Durch die viereckige Form und verstellbaren Abspannleinen lassen sich die Tarps auf verschhiedenste Weise aufbauen und funktionieren als idealen Wetterschutz in fast jeder Situation. Die Schlaufen an den Seiten und Ecken können den Tarp Poles 240 oder für die Abspannung zwischen Bäumen genutzt oder direkt mit Heringen im Boden verankert werden.VarianteDimensionenII350 x 290 cmIII350 x 350 cm Produktdetails Konstruktion: 2-Personen Zelt Eigenschaften: kleines Packmass und Gewicht vielseitig einsetzbar robustes und leichtes Material Abmessungen: Länge: 350cm Breite: 290cm Packmaß: Breite: 34cm Höhe: 13cm Gewicht: 830g
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Wie wird die Erwerbsfähigkeit mit Grundsicherung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB II) definiert?
Die Erwerbsfähigkeit mit Grundsicherung nach dem SGB II wird definiert als die Fähigkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein zu können. Dabei werden sowohl körperliche als auch geistige Fähigkeiten berücksichtigt. Personen, die dauerhaft erwerbsunfähig sind, erhalten stattdessen Leistungen der Grundsicherung nach dem 2. Kapitel des SGB XII.
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Wird Elterngeld auf SGB II angerechnet?
Wird Elterngeld auf SGB II angerechnet? Ja, Elterngeld wird als Einkommen angesehen und somit auf das Arbeitslosengeld II (SGB II) angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, die je nach individueller Situation variieren können. Es ist wichtig, dass Empfänger von SGB II Leistungen das Elterngeld dem Jobcenter melden, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen. Es kann sein, dass das Elterngeld teilweise angerechnet wird, was zu einer entsprechenden Kürzung der SGB II Leistungen führen kann. Es empfiehlt sich, sich bei Unklarheiten oder Fragen an das zuständige Jobcenter zu wenden.
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Was ist ein SGB II Bescheid?
Ein SGB II Bescheid ist ein offizieller Bescheid, der vom Jobcenter ausgestellt wird und über die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert. Dieser Bescheid enthält alle relevanten Informationen zu den bewilligten Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Zudem werden im Bescheid auch die Höhe der bewilligten Leistungen, der Bewilligungszeitraum und eventuelle Auflagen oder Pflichten des Leistungsempfängers festgehalten. Es ist wichtig, den SGB II Bescheid sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen, falls Unstimmigkeiten auftreten.
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Was ist Leistung nach SGB II?
Was ist Leistung nach SGB II? Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind staatliche Unterstützungsleistungen, die Menschen in Deutschland erhalten können, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Dazu gehören unter anderem das Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Vermögen und familiärer Situation. Ziel der Leistungen nach SGB II ist es, die Betroffenen bei der Sicherung ihres Existenzminimums zu unterstützen und sie bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.
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