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SGB II Bürgergeld. Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II Bürgergeld. Grundsicherung für Arbeitsuchende , Zum Werk Der Praxiskommentar zum SGB II enthält alle Änderungen zum neuen Bürgergeld und zeigt leicht verständlich welches Einkommen und Vermögen anzurechnen ist, wo und wie die Leistungen geltend gemacht werden müssen, wie die Bescheide zu überprüfen sind und wie die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können. Der kurze Kommentar wendet sich dabei sowohl an juristische Praktikerinnen und Praktiker als auch an Betroffene, die einen gut verständlichen systematischen Zugang zum Recht der Grundsicherung suchen. Vorteile auf einen Blick praxisorientiert leicht verständlich Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand Herbst 2023. Berücksichtigt sind insbesondere Bürgergeld-Gesetz Wohngeld-Plus-Gesetz das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Arbeits- und Sozialgerichte, Agenturen für Arbeit, Sozialämter der Kommunen, freie Vereinigungen der Wohlfahrtspflege und Studierende an Hochschulen. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 99.00 € | Versand*: 0 € -
SGB II
SGB II , "Topaktuelles Standardwerk der ersten Wahl" Der "Münder" ist das Standardwerk zum Recht der Grundsicherung. Er schafft Klarheit für die praktische Rechtsanwendung, und das zu einem erschwinglichen Preis. Die Reformauflage zum Bürgergeldgesetz Die 8. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB II berücksichtigt alle Neuregelungen der Bürgergeld-Reform, die einen Paradigmenwechsel weg vom Vermittlungsvorrang darstellt und sich zentral im SGB II auswirkt. Schwerpunkte liegen auf Begriff der Hilfebedürftigkeit/Mehrbedarfe Anrechenbarkeit von Einkommen/Vermögen/Schonvermögen/Rückforderungen Leistungsminderung Angemessenheit der Wohnung Kooperationsplan ab 1.7.2023 Übernahme von Weiterbildungskosten In allen Bereichen aktuell Die Reformauflage berücksichtigt eine Flut neuer Gerichtsentscheidungen und die Gesetzgebung der letzten Jahre: Bürgergeldgesetz G zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änd. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze Sozialschutz-Paket III TeilhabestärkungsG KitafinanzhilfenänderungsG MietspiegelreformG G über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts G zur Änd. des InfektionsschutzG und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite G zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änd. des FinanzausgleichsG und weiterer G Elftes G zur Änd. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Wohngeld-Plus-G Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts sowie die neue Erreichbarkeitsverordnung zu § 7b SGB II sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze. Die Autoren Christian Armborst, Präsident i.R. des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie, Hildesheim | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Leipzig | Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, em. Hochschullehrer, Universität Bamberg, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Fachhochschule Potsdam | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin a.D. | Iven Gräf, Richter am Sozialgericht Berlin | Lara Heitmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Berlin | Dr. Albert Hofmann, Sozialwissenschaftler in Frankfurt a.M. | Jörn Hökendorf, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Uwe Klerks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht, Duisburg | Stephan Korte, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr. Johannes Münder, em. Universitätsprofessor, TU Berlin | Anna Münzner, Rechtsanwältin, Berlin | Prof. Dr. Simon Paulenz, Richter am Sozialgericht Berlin, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin | Markus Schön, Stadtdirektor der Stadt Krefeld, Geschäftsbereich Bildung, Jugend, Arbeit, Sport, Migration und Integration | Dr. John Philipp Thurn, Richter am Sozialgericht Berlin , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 8. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231102, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: NomosKommentar##, Redaktion: Münder, Johannes~Geiger, Udo~Lenze, Anne, Auflage: 23008, Auflage/Ausgabe: 8. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 1764, Keyword: basic provision; Arbeitslosengeld; compensation; Bildung; Bürgergeldgesetz; education; Entschädigung; German Social Code Book II; German Social Law Act; jobseekers' assistance; participation; supply; unemployment benefit; Sozialgesetzbuch; Teilhabe; Vermittlung; Versorgung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft~SGB~Sozialgesetzbuch - SGB~Sozialrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Sozialrecht, Thema: Verstehen, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 207, Breite: 144, Höhe: 61, Gewicht: 1282, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2101183, Vorgänger EAN: 9783848763566 9783848719990 9783848705962 9783832954291 9783832946395, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0160, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Sozialgesetzbuch VII: SGB VII
Sozialgesetzbuch VII: SGB VII , Der LPK-SGB VII wird federführend von den prägenden Akteur:innen des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Klare Antworten Mit seinem besonderen Fokus auf den Fragen der Unfallverhütung und der Leistungsarten, die er klar und verständlich beantwortet, ist der LPK-SGB VII eine verlässliche Argumentations- und Auslegungshilfe für die Mitarbeiter:innen der Unfallversicherungsträger, Fachanwält:innen für Sozialrecht, Sozialrichter:innen, Betriebs- und Personalräte sowie Studierende. Die Neuauflage Neben den jüngst ergangenen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte berücksichtigt die 6. Auflage alle gesetzlichen Neuregelungen, unter anderem: Änderungen des SGB VII infolge des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht und andere Änderungen durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz Änderungen durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU Aktuelle Entwicklungen Reichweite des Versicherungsschutzes im Homeoffice Neuartige Gesundheits-Apps: Digitale Gesundheitsanwendungen als ergänzende Maßnahmen für den rehabilitativen Erfolg Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Fortsetzung der gesundheitsgefährdenden Tätigkeit Ausgewiesene Schwerpunkte Stärkung der Individualprävention Leistungen der Rehabilitation und zur Teilhabe Besonderheiten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Einwirkungen des EU-Rechts Herausgeber Prof. Harald Becker, Rektor der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef Autor:innen Michael Baron, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Harald Becker, Rektor der HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.D., Hamburg | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Bernd Grüner, Direktor des Sozialgerichts a.D., Gießen | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Katrin Kanzenbach, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Karl Friedrich Köhler, Leitender Verwaltungsdirektor a.D., ehem. Dekan des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Kassel | Andreas Köllner, Leiter des Standortes Dortmund, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe | Martin Kunze, Leitender Verwaltungsdirektor, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Rehabilitations- und Leistungsabteilung der Unfallkasse Nord, Kiel und Hamburg | Prof. Dr. Caroline Lüder, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Ralf Möller, HGU, Alzenau | Hans-Jürgen Rapp, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Ann-Kathrin Schäfer, Referatsleiterin, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Eberhard Ziegler, Referatsleiter, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Prof. Dr. Eric Zimmermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Europa Universalis IV: National Monuments II
Europa Universalis IV: National Monuments II
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Wie wird die Erwerbsfähigkeit mit Grundsicherung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB II) definiert?
Die Erwerbsfähigkeit mit Grundsicherung nach dem SGB II wird definiert als die Fähigkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein zu können. Dabei werden sowohl körperliche als auch geistige Fähigkeiten berücksichtigt. Personen, die dauerhaft erwerbsunfähig sind, erhalten stattdessen Leistungen der Grundsicherung nach dem 2. Kapitel des SGB XII.
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Was sind vorrangige Leistungen, zum Beispiel bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II?
Vorrangige Leistungen bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II sind in erster Linie die finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus können auch Leistungen zur medizinischen Versorgung, zur beruflichen Weiterbildung und zur Integration in den Arbeitsmarkt beantragt werden. Die genauen Leistungen können je nach individueller Situation variieren.
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Wie verläuft das Bewerbungsgespräch beim Jobcenter Bundesagentur für Arbeit als Sachbearbeiter für Leistungsgewährung nach SGB II?
Das Bewerbungsgespräch beim Jobcenter Bundesagentur für Arbeit als Sachbearbeiter für Leistungsgewährung nach SGB II wird in der Regel strukturiert und auf die Anforderungen der Stelle zugeschnitten sein. Es können Fragen zum Verständnis des Sozialgesetzbuches II, zur Erfahrung in der Leistungsgewährung und zur Kommunikationsfähigkeit gestellt werden. Es ist auch möglich, dass Fallbeispiele oder Rollenspiele verwendet werden, um die Fähigkeiten des Bewerbers zu testen.
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Wird Elterngeld auf SGB II angerechnet?
Wird Elterngeld auf SGB II angerechnet? Ja, Elterngeld wird als Einkommen angesehen und somit auf das Arbeitslosengeld II (SGB II) angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, die je nach individueller Situation variieren können. Es ist wichtig, dass Empfänger von SGB II Leistungen das Elterngeld dem Jobcenter melden, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen. Es kann sein, dass das Elterngeld teilweise angerechnet wird, was zu einer entsprechenden Kürzung der SGB II Leistungen führen kann. Es empfiehlt sich, sich bei Unklarheiten oder Fragen an das zuständige Jobcenter zu wenden.
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Radiohalterung Kia Shuma II / Sephia II / Mentor II / Spectra (schwarz)
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Crusader Kings II: Dynasty Shield II
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RodeCover II für RodeCaster Pro II
Das RodeCover II für den RodeCaster Pro II ist eine schlanke und leichte Polycarbonat-Hülle die Ihren RodeCaster Pro II schützt wenn Sie unterwegs sind oder ihn nicht benutzen. Das hochwertige Polycarbonat-Design bietet maximalen Schutz vor Staub und Schmutz und schützt sowohl die äußeren als auch die inneren Komponenten um eine lange Lebensdauer zu gewährleisten. Das durchsichtige Design sorgt dafür dass Sie Ihre Ausrüstung immer im Blick haben und die Abdeckung selbst sorgt dafür dass Ihr Setup ordentlich und aufgeräumt aussieht und Sie es jederzeit benutzen können. Bitte beachten Sie: Die Bilder dienen nur als Referenz die Abdeckung enthält NICHT den RodeCaster Pro II
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Was ist ein SGB II Bescheid?
Ein SGB II Bescheid ist ein offizieller Bescheid, der vom Jobcenter ausgestellt wird und über die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert. Dieser Bescheid enthält alle relevanten Informationen zu den bewilligten Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Zudem werden im Bescheid auch die Höhe der bewilligten Leistungen, der Bewilligungszeitraum und eventuelle Auflagen oder Pflichten des Leistungsempfängers festgehalten. Es ist wichtig, den SGB II Bescheid sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen, falls Unstimmigkeiten auftreten.
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Was sind Leistungen nach dem SGB II?
Leistungen nach dem SGB II sind staatliche Unterstützungen, die Menschen in Deutschland erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und umfasst Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie weitere finanzielle Hilfen. Die Leistungen sollen sicherstellen, dass die Betroffenen ihren grundlegenden Bedarf decken können. Sie werden individuell berechnet und können je nach persönlicher Situation variieren. Anträge auf Leistungen nach dem SGB II werden bei den örtlichen Jobcentern gestellt.
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Wer erhält Leistungen nach dem SGB II?
Leistungen nach dem SGB II, auch bekannt als Hartz IV, erhalten Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu gehören Arbeitslose, aber auch Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, die aufstockende Leistungen benötigen. Auch Personen, die arbeitsunfähig sind oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen, können Leistungen nach dem SGB II erhalten. Grundsätzlich richtet sich die Unterstützung nach dem Bedarf der jeweiligen Person oder Familie und umfasst neben dem Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung.
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Was sind die Voraussetzungen, um Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) zu erhalten?
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